Kostenübernahme

Hinweise zur Kostenübernahme der Krankenkassen

Wichtige Hinweise, die Ihnen helfen können Ihre dringende Behandlung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen

Hintergrundinformation des Bundes Deutscher Psychologen (BDP):

 

Die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie müssen privat bezahlt werden. Einige Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten jedoch die Therapiekosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) gibt auf seiner Homepage unter „Was ist Psychotherapie?“ im Kapitel „Schwierigkeiten“ folgenden Hinweis:
„Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung. 
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.


 

Darauf müssen Sie achten:


Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
 Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.“